
Umweltkonzept
Als Organisatoren tragen wir Verantwortung im Bereich Landschaft und Umwelt.
Die Landschaften und Wälder in unserem kleinen Land stehen im Spannungsfeld von Nutzen und Schützen. Eine Vielzahl von Akteuren haben unterschiedliche Nutzungsinteressen respektive Vorstellungen von der Funktion, die Landschaften und Wälder haben sollen. Landwirt*innen haben ein existentielles Interesse an der Wirtschaftlichkeit ihrer Betriebsflächen. Sie sind darauf angewiesen, dass sie das Gelände bewirtschaften können und dass die Bedingungen für die Erträge ihrer Flächen optimal sind. Sportler*innen suchen im Wald Erholung oder nutzen den Wald und das Gelände als Sport-Arena. Naturliebhaber*innen erfreuen sich der Biodiversität und sehen die Schutzansprüche von Fauna und Flora im Vordergrund.
Um diese verschiedenen Ansprüche zu koordinieren haben Behörden den Auftrag, im Rahmen von Waldentwicklungsplänen die Vorrangfunktion von Landschaften und Wälder festzulegen. Es werden verschiedene Waldfunktionen definiert und ausgeschieden. Das Bundesamt für Umwelt definiert fünf Wald-Funktionen: Nutzfunktion (1), Schutzfunktion (2), Wohlfahrtsfunktion – Erholung und Gesundheit (3), Wohlfahrtsfunktion – Lebensraum für Tiere und Pflanzen (4), Wohlfahrtsfunktion – übrige Aufgaben (5). Das Betreiben und Veranstalten von Sport wird der Waldfunktion 3 «Erholung und Gesundheit» zugeordnet. Als Sportveranstalter*innen sind wir vom OK der WOC 2023 gemäss den kantonalen Waldgesetzen verpflichtet Bewilligungen für unsere Veranstaltungen einzuholen. Die Erteilung einer Bewilligung durch die Behörden hängt nun stark von der Vereinbarkeit einer Sportveranstaltung mit den in den Waldentwicklungsplänen zugeordneten Vorrangfunktionen der entsprechenden Waldgebiete zusammen, in welchen die Veranstaltung stattfinden soll.
Oft gelingt es in Verhandlungen Bewilligungen für die Benutzung von Waldflächen zu erhalten, in welchen eigentlich nicht die «Erholung und die Gesundheit» Vorrang hat, sondern zum Beispiel der «Schutz des Lebensraums von Tieren und Pflanzen». Es ist sogar relativ häufig der Fall, dass OL-Läufer*innen sich in Waldbereichen bewegen möchten, in welchen die Vorrangfunktion der Schutz von Flora und Fauna ist. Der Grund liegt schlicht darin, dass naturbelassene Wälder sowohl für Wildtiere als auch für OL-Technik-Liebhaber*innen begehrenswert sind. Um trotzdem zu Bewilligungen in solchen Gebieten zu kommen, müssen die Organisator*innen von Sportveranstaltungen Kompromisse eingehen und entsprechende Vorsichts- und Schutzmassnahmen ergreifen, um der vorgesehenen Vorrangfunktion des Waldes nicht zu widersprechen. Dazu muss frühzeitig und sorgsam mit Behörden, Forstleuten, Wildhüter*innen und Landbesitzer*innen nach Lösungen gesucht werden. Das mündet dann in Auflagen an die Bahnlegung (Postenstandorte, Läuferfrequenzen), in temporären, saisonalen oder gar dauerhaften Sperrgebieten oder im Ausscheiden empfindlicher Biotope.
Solche Sperrgebiete müssen von den Organisatoren und von den Teilnehmenden unbedingt respektiert werden, auch wenn das den Bahnleger eines OLs oder der Liebhaberin technisch anspruchsvoller Waldgebiete oft schmerzt.
Ignorieren wir die unterschiedlichen Ansprüche an den Wald, schaden wir vor allem unserer eigenen Sportart, indem die Nachhaltigkeit der Nutzung der Gebiete für OL verloren geht. Gerade als Grossveranstalter dürfen wir nicht die wertvollen OL-Pfründe der lokalen Klubs durch unvorsichtiges Verhalten gefährden. Das schulden wir all unseren Gastgeber*innen vor Ort!
Danke, dass auch du die Umsetzung des Umweltkonzept der OL-WM und der SOW 2023 durch korrektes Verhalten vor, während und nach dem Wettkampf unterstützt!